Ihr Geld ist sicher – oder doch nicht? Einlagensicherung in Deutschland: Eine trügerische Sicherheit. Erfahren Sie die unbequeme Wahrheit über die Einlagensicherung in Deutschland – und warum Rücklagen mehr sagen als Versprechen.

Einlagensicherung bedeutet: Wenn eine Bank pleitegeht, soll Ihr Guthaben trotzdem sicher sein – zumindest bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank. Das ist europaweit gesetzlich geregelt. Doch was vielen nicht bewusst ist:

⛔ Die Einlagensicherung ist kein Garantiesystem – sondern ein Fonds.

⛔ Jeder dieser Fonds hat nur begrenzte Rücklagen.

⛔ Diese Rücklagen müssen im Ernstfall reichen, um Millionen Sparer zu entschädigen.

⛔ Doch was passiert, wenn mehrere Banken gleichzeitig betroffen sind?

Die meisten Bürger verlassen sich blind auf die gesetzliche Einlagensicherung. Bis zu 100.000 € pro Kunde und Bank sollen sicher sein. Doch was, wenn der Schutz nur auf dem Papier besteht?

Ein Blick auf die Zahlen zeigt:

⛔ EdB (gesetzlich): 786,9 Mrd. € Einlagen – aber nur 5,32 Mrd. € Rücklagen: Deckungsquote: 0,68 %

⛔ DSGV (gesetzlich): 828,4 Mrd. € Einlagen – aber nur 6,02 Mrd. € Rücklagen: Deckungsquote: 0,73 %

⛔ BVR (gesetzlich): 605,7 Mrd. € Einlagen – aber nur 4,56 Mrd. € Rücklagen: Deckungsquote: 0,75 %

Bedeutet: Nicht einmal 1 % der versprochenen Einlagen könnten bei einer Krise gedeckt werden!

Deutschland hat drei zentrale Einlagensicherungssysteme:

🔶 EdB – Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
Gesetzliches System für private Banken. Verpflichtend.
Rücklagen: 5,32 Mrd. € bei 786,9 Mrd. € abgesicherten Einlagen.

🔶 DSGV – Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Für Sparkassen. Teilweise freiwillige Sicherung.
Rücklagen: 6,02 Mrd. € bei 828,4 Mrd. € Einlagen.

🔶 BVR – Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken
Für Genossenschaftsbanken. Eigenständiges System.
Rücklagen: 4,56 Mrd. € bei 605,7 Mrd. € Einlagen.

⛔ Deckungsquoten liegen bei allen unter 1 %!
Das bedeutet: Für je 100 € Versprechen gibt es weniger als 1 € Rücklage.

Was bedeutet eigentlich Einlagensicherung und welche Gefahren lauern im Verborgenen für den Bürger ?

Einlagensicherung bedeutet: Wenn eine Bank pleitegeht, soll Ihr Guthaben trotzdem sicher sein – zumindest bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank. Das ist europaweit gesetzlich geregelt. Doch was vielen nicht bewusst ist:

Die Einlagensicherung ist kein Garantiesystem – sondern ein Fonds.

⛔ Jeder dieser Fonds hat nur begrenzte Rücklagen.

⛔ Diese Rücklagen müssen im Ernstfall reichen, um Millionen Sparer zu entschädigen.

⛔ Doch was passiert, wenn mehrere Banken gleichzeitig betroffen sind?

Was bedeutet das für Sie?
Ein Fall-Beispiel:

Stellen Sie sich vor: Es ist ein Montagmorgen. In den Nachrichten heißt es plötzlich – eine große deutsche Bank ist insolvent. Menschen stehen Schlange vor den Filialen. Die Geldautomaten geben kein Bargeld mehr aus. Die Online-Banking-App zeigt nur noch: „Fehler beim Kontozugriff“. Panik bricht aus. Doch Sie erinnern sich an die Einlagensicherung: Bis 100.000 Euro, das hat man doch versprochen, oder?

Was viele nicht wissen:

⛔ Diese Sicherheit ist kein staatliches Versprechen – es ist ein Fonds mit begrenzten Mitteln.

⛔ Ein Fonds, der wie eine Feuerwehr mit zu wenig Wasser dasteht, wenn mehrere Häuser gleichzeitig brennen.

Die Rücklagen der Einlagensicherungssysteme reichen oft nicht einmal für 1 % der versprochenen Einlagen. Millionen Bürger hoffen im Krisenfall auf Hilfe – doch es könnte sein, dass nur ein Bruchteil wirklich entschädigt wird.

Und was, wenn nicht nur eine, sondern drei oder vier Banken gleichzeitig wanken?

Dann wird aus einem scheinbar sicheren System ein Kartenhaus. Und viele Sparer stehen plötzlich mit leeren Händen da.

Wenn das Vertrauen bricht – was passiert bei einer Bankenkrise?“

Ein Tag wie jeder andere – und plötzlich ist alles anders. Stellen Sie sich vor: Die Zeitung meldet morgens eine Schieflage bei mehreren Großbanken. Binnen Stunden stürzt der Aktienkurs ins Bodenlose. In den sozialen Medien verbreiten sich Gerüchte. Überweisungen werden blockiert. Ihr Kontozugriff? Eingefroren. Dann kommt die bittere Realität ans Licht: Die Bank wird abgewickelt. Doch nicht wie früher mit staatlicher Hilfe – sondern nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG).

„Bail-in“ statt Rettung: Wenn Sparer zur Kasse gebeten werden

⛔ Was viele nicht wissen: Seit der Finanzkrise 2008 ist nicht mehr der Staat, sondern der Kunde in der Pflicht.

Das bedeutet konkret:

⛔ Ihr Geld auf dem Konto – kann zur Sanierung herangezogen werden.

⛔ Haben Sie mehr als 100.000 € bei einer Bank? Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung über diese Grenze hinaus.

⛔Aktien? Anleihen? Auch betroffen.

⛔ Der Begriff dafür klingt harmlos: „Bail-in“ – doch er bedeutet: Sie haften mit Ihrem Ersparten.

Die Rücklagen – ein Tropfen auf den heißen Stein

⛔ Die gesetzliche Einlagensicherung schützt vor kleinen Zwischenfällen – nicht vor systemischen Krisen. Wer glaubt, alles sei sicher, wiegt sich in falscher Sicherheit.

In Zahlen:

⛔ EdB (gesetzlich): 786,9 Mrd. € Einlagen – aber nur 5,32 Mrd. € Rücklagen: Deckungsquote: 0,68 %

⛔ DSGV (gesetzlich): 828,4 Mrd. € Einlagen – aber nur 6,02 Mrd. € Rücklagen: Deckungsquote: 0,73 %

⛔ BVR (gesetzlich): 605,7 Mrd. € Einlagen – ab

Wenn zwei oder drei große Institute wanken, ist der Topf leer. Und dann?

Dann gibt es keine Garantie mehr. Nur noch die Hoffnung auf politische Lösungen – und das Vertrauen, dass der Staat es schon richten wird.

Fazit: Wer heute nicht hinterfragt, wacht morgen vielleicht mit Verlusten auf.

✅ Als gemeinnütziger Verein klären wir auf – weil Ihr Vertrauen es verdient, durch Wissen gestützt zu werden.

Als gemeinnütziger Verein klären wir auf – weil Ihr Vertrauen es verdient, durch Wissen gestützt zu werden.

Geschäftsanschrift:
Bund Deutschen Vermögensschutzes e.V.
Kurfürstendamm 194
10707 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 (0)151 17200629
E-Mail kontakt@bdvev.info
Webseite: https://bdvev.info


Vereinsregister:

Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: VR 42060 B

Vertreten durch den Vorstand:
Erster Vorsitzender:

Jens Steinhagen
Zweiter Vorsitzender:
Sebastian Nettlenbusch

Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:

Jens Steinhagen
Seebadstraße 44
15746 Groß Köris

Hinweis zur Gemeinnützigkeit:

Der Bund Deutschen Vermögensschutzes e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung. Ziel des Vereins ist die Förderung von Verbraucherbildung, finanzpolitischer Aufklärung sowie des demokratischen Staatswesens in Deutschland.