Versorgungswerk-Skandal: Droht Zahnärzten die Altersarmut?
Das System der berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland. Eine aktuell dramatische Situation in einem dieser Versorgungswerke gibt Grund zur Sorge.
Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) steht derzeit im Zentrum eines beispiellosen Finanzskandals. Es drohen Vermögensverluste in mindestens dreistelliger Millionenhöhe bis hin zu einem Schadensausmaß von 1,1 Milliarden Euro, das wäre fast die Hälfte des Anlagevermögens! In der deutschen Rentenlandschaft gibt es neben der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) eine Parallelwelt, die vielen Arbeitnehmern gänzlich unbekannt ist, für bestimmte Berufsgruppen jedoch von existenzieller Bedeutung: die berufsständischen Versorgungswerke.
Diese Einrichtungen fungieren als gesetzliche Pflichtversorgung für Angehörige sogenannter „verkammerter“ freier Berufe. Anders als die meisten Angestellten, die in die DRV einzahlen, sind Mitglieder dieser Berufsgruppen in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und bauen ihre Altersvorsorge stattdessen über ihr jeweiliges Versorgungswerk auf. Aktuell gibt es in Deutschland rund 90 verschiedene Versorgungswerke, die ein breites Spektrum an Berufen abdecken. Doch wer gehört eigentlich zu diesem exklusiven Kreis?
Der Fall der Berliner Zahnärzte: Ein Warnsignal für alle berufsständischen Versorgungswerke?
Aktuelle Medienberichte lassen aufhorchen: Tausende Zahnärzte in Berlin bangen um ihre Rente. Es ist die Rede von Verlusten in dreistelliger Millionenhöhe bis hin zu über einer Milliarde Euro. Doch wer glaubt, dies sei nur ein lokales Problem einer spezifischen Berufsgruppe, irrt gewaltig. Der Skandal offenbart fundamentale Schwachstellen im System der berufsständischen Versorgung, die Millionen Freiberufler in Deutschland betreffen könnten.
Für viele Arbeitnehmer ist es eine unbekannte Parallelwelt: Die berufsständischen Versorgungswerke. Ärzte, Anwälte, Architekten und Steuerberater zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern vertrauen ihre Altersvorsorge diesen spezialisierten Einrichtungen an. Lange Zeit galten sie als Hort der Stabilität, mit Renditen, von denen gesetzlich Rentenversicherte nur träumen konnten.
Doch der aktuelle Fall des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) zeigt, wie schnell dieser Traum platzen kann. Rentenbescheide werden vorläufig ausgesetzt, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Wie konnte das passieren? Und viel wichtiger: Wie sicher sind die anderen rund 90 Versorgungswerke in Deutschland?
Die Mitgliederstruktur lässt sich grob in vier Hauptkategorien unterteilen:
- Heilberufe: Dies ist die zahlenmäßig größte und bekannteste Gruppe. Nicht nur Zahnärzte, sondern fast alle akademischen Heilberufe verfügen über eigene Versorgungssysteme. Dazu zählen Ärzte (organisiert etwa in der Bayerischen Ärzteversorgung oder der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe), Tierärzte, Apotheker sowie psychologische Psychotherapeuten. Letztere sind oft an die großen Ärzteversorgungen angeschlossen, verfügen teilweise aber auch über eigenständige Einrichtungen wie in Nordrhein-Westfalen.
- Recht und Steuern: Auch in den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen ist dieses System fest verankert. Rechtsanwälte, Notare (oft gemeinsam mit Anwälten versichert), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Patentanwälte zahlen ihre Beiträge in spezialisierte Versorgungswerke ein. Ein Beispiel hierfür ist die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung.
- Technik und Bauwesen: In dieser Gruppe ist die Mitgliedschaft etwas differenzierter. Während Architekten fast flächendeckend versorgt sind, gilt dies bei Ingenieuren meist nur für „beratende Ingenieure“, die freiberuflich tätig und Mitglied einer Ingenieurkammer sind.
- Besonderheiten: Es gibt auch Ausnahmen, die nicht auf den ersten Blick in das Schema passen. So verfügen Bezirksschornsteinfeger über eine eigene Versorgungsanstalt – eine Rarität im Handwerk. Auch für Landtagsabgeordnete existieren in einigen Bundesländern (z.B. NRW, Brandenburg, Baden-Württemberg) eigene Versorgungswerke als Alternative zur klassischen Beamtenpension.
Neben diesen vier „Versorgungswerk-Kategorien“ ist ein stark ausgelebter Föderalismus im System zu bemerken. Wir erkennen eine sehr regionale und berufsgruppenbezogene Aufteilung. Es gibt nur wenige bundesweite Träger, wie etwa das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer. Die meisten Einrichtungen sind auf Landesebene organisiert und werden auch dort kontrolliert.
Es gibt eine wichtige Abgrenzung: die Presseversorgung
Oft wird in diesem Zusammenhang auch das Presseversorgungswerk genannt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Technisch gesehen handelt es sich hierbei um eine zusätzliche private Altersvorsorge für Medienberufe. Journalisten bleiben in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, während Mitglieder der „echten“ Versorgungswerke (wie Anwälte oder Ärzte) sich von der DRV komplett befreien lassen können. Anlage-, kontroll- und verwaltungstechnisch kann das Presseversorgungswerk allerdings den anderen Versorgungswerken gleichgestellt betrachtet werden.
Wie Versorgungswerke das Geld ihrer Mitglieder anlegen müssen
Oft wird in diesem Zusammenhang auch das Presseversorgungswerk genannt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Technisch gesehen handelt es sich hierbei um eine zusätzliche private Altersvorsorge für Medienberufe. Journalisten bleiben in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, während Mitglieder der „echten“ Versorgungswerke (wie Anwälte oder Ärzte) sich von der DRV komplett befreien lassen können. Anlage-, kontroll- und verwaltungstechnisch kann das Presseversorgungswerk allerdings den anderen Versorgungswerken gleichgestellt betrachtet werden.
Das bedeutet konkret:
- Mischung und Streuung: Es darf nicht alles auf eine Karte gesetzt werden. Das Vermögen muss auf verschiedene Anlageklassen, Anlageformen und Anlagegesellschaften oder Schuldner verteilt werden, um Risiken zu minimieren.
- Begrenzte Risikoklassen: Hochriskante Spekulationsgeschäfte sind tabu. Der Anteil an Aktien oder anderen volatilen Wertpapieren ist oft gesetzlich gedeckelt (häufig auf ca. 35%, wobei dies je nach Satzung und Aufsicht variieren kann), um das Vermögen vor Börsencrashs zu schützen.
- „Mündelsichere Papiere“: Ein signifikanter Anteil der Gelder muss in Wertpapieren wie Staatsanleihen mit AAA angelegt werden.
Wie legen sie konkret an?
Traditionell gelten Versorgungswerke als eher konservative Anleger. Ihr Portfolio besteht oft aus einem Mix von:
- Festverzinslichte Wertpapiere: Staatsanleihen, Pfandbriefe oder Unternehmensanleihen bildeten lange das Rückgrat, da sie sichere, planbare Zinsen lieferten.
- Immobilien: Viele Versorgungswerke sind große Immobilienbesitzer. Direkte Investitionen in Bürogebäude, Wohnkomplexe oder Spezialfonds gelten als wertstabil und inflationsgeschützt (Stichwort „Betongold“).
- Aktien (allerdings max. 35%): Um Renditechancen zu nutzen, wird ein Teil des Geldes in Aktien investiert – jedoch meist breit gestreut über Fonds oder Vermögensverwaltungen, um Einzelrisiken zu vermeiden. Aber auch mit der Maßgabe, diese höher einzustufende Risikoklasse nicht zu hoch zu gewichten.
- Alternative Investments: In Zeiten niedriger Zinsen haben viele Werke begonnen, vorsichtig in Infrastrukturprojekte, Private Equity oder erneuerbare Energien zu investieren, um die nötigen Renditen zu erwirtschaften.
Ein zentrales Thema bei der Geldanlage in Versorgungswerken ist der sogenannte Rechnungszins. Das ist der Zins, den das Versorgungswerk kalkulatorisch erwirtschaften muss, um die versprochenen Renten in der Zukunft zahlen zu können. Lange Zeit lag dieser in vielen Versorgungswerken bei 4,0 % und gilt als verbindliche und feste Zusage an die Mitglieder. Es ist nicht so einfach, diesen Rechnungszins für bestehende Verträge zu senken, das ist ein recht komplexer und streng geregelter Prozess, da er tief in die Rechte der Mitglieder eingreift. Neben einem detaillierten versicherungsmathematischen Gutachten durch einen Aktuar müsste eine Satzungsänderung durch die Vertreterversammlung durchgeführt werden und eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgen. Jeder Beschluss zur Änderung des Rechnungszinses muss von der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde (z. B. Finanzministerium oder Justizministerium des Landes) genehmigt werden. Und genau da könnte im oben beschriebenen Fall der „Hase im Pfeffer“ liegen.
Die lang anhaltende Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre hat viele Versorgungswerke unter Druck gesetzt. Da sichere Staatsanleihen kaum noch Zinsen abwarfen, mussten sie ihre Strategien anpassen. In den Jahren von 2015 bis 2022 waren durch die teilweise bis ins Minus gesenkten Leitzinsen der EZB die für diese Zeiten utopisch hohen Rechnungszinsen für die alten Versorgungswerk-Verträge nicht zu realisieren. Die Verantwortlichen standen somit vor einer Wahl zwischen „Pest und Cholera“: massive Herabsetzung des Rechnungszinses mit all den oben beschriebenen Maßnahmen oder ein höheres Risiko eingehen. Zumindest das Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin hat sich für das Risiko entschieden. Der Berliner Fall zeigt exemplarisch, was passiert, wenn man Rendite um jeden Preis jagen muss: Man landet bei unseriösen Partnern wie der Signa-Gruppe oder investiert in Start-ups, deren Geschäftsmodell auf Hoffnung statt Substanz basiert.
Ist der Fall Berlin nur die Spitze des Eisbergs?
Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele Versorgungswerke ihre Aktien- und Immobilienquoten massiv hochgefahren haben. Da alle Versorgungswerke nach dem gleichen Prinzip (ein zugesagter Rechnungszins muss erreicht werden) arbeiten und sehr ähnliche Kontrollstrukturen haben, fragen wir uns: Ist der Fall Berlin nur die Spitze des Eisbergs?
Das Desaster beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) mit drohenden Millionenverlusten im hohen dreistelligen Bereich wird aktuell gerne als bedauerlicher Einzelfall abgetan – als das Werk einiger weniger inkompetenter Manager. Doch diese Sichtweise ist gefährlich naiv. Der Skandal in Berlin offenbart fundamentale Schwachstellen im System der berufsständischen Versorgung, die jedes der rund 90 Werke in Deutschland betreffen können. Die bittere Wahrheit ist: Auch die Gelder in anderen Versorgungswerken sind keineswegs so sicher, wie es die Broschüren und modern gestylten Webseiten suggerieren.
Warum kein Versorgungswerk wirklich sicher ist
Der Fall Berliner Zahnärzte zeigt ja nur auf, was passiert, wenn Sicherheitsnetze versagen. Aktuell werden Rentenbescheide vorläufig ausgesetzt, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Doch jetzt ist „das Kind ja schon in den Brunnen“ gefallen. Wie konnte so etwas passieren? Schließlich gelten für berufsständische Versorgungswerke, wie im obigen Teil beschrieben, strenge gesetzliche Anlagevorschriften, die genau solche Szenarien verhindern sollen.
Es beschäftigt uns also die Frage:
Wer kontrolliert das? Und was genau?
Theoretisch wird der Vorstand eines Versorgungswerks durch Gremien wie den Verwaltungsrat oder die Vertreterversammlung kontrolliert. Diese Aufsichtsgremien der Versorgungswerke sind oft mit Berufsangehörigen besetzt – also mit Zahnärzten, Juristen oder Architekten. Diese Menschen sind exzellent in ihrem Fach, aber in der Regel keine Finanzexperten, und ihre Aufgabe im Aufsichtsgremium erledigen sie faktisch im „Zweitberuf“. Es entsteht eine Asymmetrie des Wissens, denn in ihrer Funktion im Aufsichtsgremium sitzen sie hauptamtlichen Fondsmanagern oder cleveren Investmentbankern gegenüber, die ihnen komplexe Produkte verkaufen. Diese Konstellation ist per se schon als ungünstige Ausgangslage zu bezeichnen. Im Fall Berlin stellen sich jedoch darüber hinaus Fragen: Wurden Warnsignale über Jahre hinweg ignoriert oder Risiken kleingeredet?
Oder wurden Risiken bewusst eingegangen? Wie viele andere Kassen stand auch das VZB unter dem Druck, in der langen Phase der Nullzinsen die versprochenen hohen Renditen für die Mitglieder zu erwirtschaften. Dies könnte dazu verführt haben, die konservativen Pfade zu verlassen und höhere Risiken einzugehen, um die Renditeziele zu erreichen. Das größte Problem der Versorgungswerke ist ihre „Black-Box-Mentalität“. Mitglieder erfahren oft gar nicht, wo genau ihre Beiträge landen. Die Jahresberichte sind oft so abstrakt gehalten, dass Risiken kaum erkennbar sind. Positionen wie „Alternative Investments“ oder „Spezialfonds“ können alles beinhalten – von soliden Infrastrukturprojekten bis hin zu hochspekulativen Wetten.
Auch die staatliche Versicherungsaufsicht (in Berlin die Senatsverwaltung) steht in der Kritik. Zwar prüfen die Aufsichtsbehörden regelmäßig die Bilanzen, doch diese Prüfungen finden oft erst mit zeitlicher Verzögerung statt (retrospektiv). Wenn Investments in den Büchern lange Zeit mit optimistischen Werten geführt werden, fällt das Problem erst auf, wenn diese Werte korrigiert („abgeschrieben“) werden müssen. Zudem prüft die Aufsicht primär die Rechtmäßigkeit des Handelns, greift aber selten präventiv in die kaufmännische Zweckmäßigkeit einzelner Anlageentscheidungen ein, solange diese formal den Richtlinien zu entsprechen scheinen. Auch fehlt in den Behörden oft der fachliche Hintergrund, solch eine Situation richtig zu bewerten.
Das vielleicht Erschreckendste: Wenn ein Versorgungswerk pleitegeht oder massive Verluste schreibt, haftet kein Staat. Es gibt keinen Sicherungsfonds wie bei Bankeinlagen oder Versicherungen. Die Konsequenz tragen allein die Mitglieder: durch radikale Rentenkürzungen, massive Beitragserhöhungen oder eine Mischung aus beidem.
Daran wird auch die Initiative von Zahnärzten, die sich „WEU. – Wir engagieren uns“ nennt und sich jetzt mit einem Sammelbrief hilfesuchend an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gewandt, hat nichts geändert. Auch wenn die Zahnärzte mit der Behauptung, es handele sich hier um einen drohenden Systemkollaps, nicht ganz falsch liegen, wird die Forderung der Mediziner, ein „Sondervermögen des Bundes“ einzurichten, um den „eingetretenen Schaden auszugleichen und die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen dauerhaft sicherzustellen“, wohl keine umsetzbare Substanz in der Regierung bekommen.
Während das Missmanagement in Berlin zu scheinbar großen Teilen hausgemacht war, droht den Versorgungswerken noch eine ganz andere Gefahr, auf die selbst die fähigsten Fondsmanager keinen Einfluss haben. Die Illusion, dass berufsständische Versorgungswerke ein in sich geschlossenes, sicheres Biotop sind, zerplatzt beim Blick auf die makroökonomische und geopolitische Realität. Die Portfolios der Kassen sind Spielbälle globaler Entwicklungen und quasi in Geiselhaft der nationalen Wirtschaftslage. Versorgungswerke sind tief mit der deutschen und europäischen Wirtschaft verwoben. Ein riesiger Teil des Vermögens steckt in Immobilien. Doch wenn – wie aktuell – die Zinsen steigen und die deutsche Wirtschaft schwächelt, brechen die Bewertungen von Bürokomplexen und Gewerbeimmobilien ein. Kredite platzen, Mieter gehen insolvent. Was gestern noch als sichere Anlage galt, wird heute zur Belastung in der Bilanz.
Wir befinden uns mitten in einem demografischen Wandel, einer weltweiten Flüchtlingswelle von über 108 Millionen Menschen, einem nicht mehr in dieser Form bezahlbaren Sozialsystem und einem flächendeckenden Fachkräftemangel bei gleichzeitig steigender Arbeitslosigkeit und einer anhaltenden, weiter steigenden Insolvenzwelle des Mittelstandes. Die deutsche Wirtschaft schrumpft oder stagniert seit fünf Jahren. Wenn Unternehmen weniger Gewinne machen, brechen die Aktienkurse und Dividenden ein, die die Versorgungswerke dringend zur Finanzierung der Renten brauchen. Die jahrelange Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank hat die Versorgungswerke erst in riskantere Anlagen (wie die in Berlin) getrieben. Die jetzige Zinswende wiederum entwertet bestehende Anleihen-Portfolios massiv. Die Versorgungswerke sind den Launen der Geldpolitik hilflos ausgeliefert. Außerdem greift die Bundespolitik – oft ohne Sachverstand, zunehmend in die Märkte ein, was direkte Auswirkungen auf die Anlagestrategien hat. Politische Entscheidungen, wie die Energiewende und ESG-Vorgaben zwingen Investoren (auch Versorgungswerke) zunehmend in „grüne“ Anlagen. Das ist moralisch löblich, kann aber die Rendite schmälern oder zu Fehlinvestitionen führen, wenn politisch (ideologisch) gewollte Technologien sich am Markt aufgrund zu geringer Wirtschaftlichkeit nicht durchsetzen.
Wir sehen also: Selbst wenn ein Versorgungswerk intern perfekt gemanagt wird, keine Korruption und kein „Zockertum“ vorliegen, bleibt das Vermögen trotzdem systemisch gefährdet. Ein sogenannter „schwarzer Schwan“ taucht auf. Eine ungünstige Konstellation aus Rezession in Deutschland, Fehlentscheidungen der EZB, globaler Instabilität und unflexiblen bürokratischen Regeln (die nicht mehr zum schnellen Wandel der heutigen Zeit passen) kann auch das solideste Versorgungswerk in Schieflage bringen.
Das Versprechen einer sicheren Rente beruht auf der Wette, dass die Weltwirtschaft stabil wächst und Krisen ausbleiben. In der heutigen Zeit ist das eine Wette mit denkbar schlechten Quoten. Wer sich also allein auf sein Versorgungswerk verlässt, setzt nicht nur auf die Fähigkeit seines Managements, sondern auch darauf, dass die Welt, wie wir sie kennen, nicht aus den Fugen gerät.
Laut Angaben der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) verwalteten 91 Versorgungswerke im Jahr 2023 ein Kapitalanlagevolumen von rund 260 bis 270 Milliarden Euro. Das macht die Versorgungswerke zu einer der größten institutionellen Investorengruppen in Deutschland, vergleichbar mit großen Versicherungen oder Pensionskassen. Diese gewaltige Kapitalsumme unterstreicht, warum das Risikomanagement und die Aufsicht von so hoher gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Relevanz sind. Wenn hier Fehler passieren, geht es nicht um „Peanuts“.
Der Berliner Skandal ist kein Betriebsunfall, sondern das Symptom eines Systems, das unter Druck zu riskantem Verhalten neigt, sich effektiver Kontrolle entzieht und durch bürokratische Regeln nicht flexibel genug ist, um auf sich heute schnell verändernde Märkte zu reagieren. Solange Transparenz nicht zur Pflicht wird und professionelle, unabhängige Kontrolle nicht die Regel ist, die Versorgungswerke nicht von starren heute gefährlichen Bürokratismen befreit werden, sitzen Millionen Freiberufler in Deutschland auf einem Pulverfass – und viele wissen es nicht einmal.
Wir empfehlen allen in Versorgungswerken verankerten Lesern, ihr Versorgungswerk unter die Lupe zu nehmen und gegeben falls juristische Unterstützung zu nutzen. Außerdem zeigt sich auch hier wieder, dass man neben den Investitionen in systemische Renten unbedingt zusätzlich in Eigentum außerhalb des Finanzsystems investieren und diesen Anteil besser fokussiert unter dem Gesichtspunkt der Vermögensschutzfunktion betrachten sollte. Gut beraten ist heute derjenige, der nicht nach Rendite giert, sondern auf Sicherheit setzt!
Disclaimer: Keine Anlageberatung. Kein Verkauf von Finanzprodukten. Keine Bewerbung von Finanzdienstleistungen.
Der Verein bietet ausschließlich Bildungsangebote und allgemeine Informationen.
Seitenstruktur:
Die letzten Beiträge:

Geschäftsanschrift:
Bund Deutschen Vermögensschutzes e.V.
Kurfürstendamm 194
10707 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)151 17200629
E-Mail kontakt@bdvev.info
Webseite: https://bdvev.info
Vereinsregister:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: VR 42060 B
Vertreten durch den Vorstand:
Erster Vorsitzender:
Jens Steinhagen
Zweiter Vorsitzender:
Sebastian Nettlenbusch
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Jens Steinhagen
Kurfürstendamm 194
10707 Berlin
Hinweis zur Gemeinnützigkeit:
Der Bund Deutschen Vermögensschutzes e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung. Ziel des Vereins ist die Förderung von Verbraucherbildung, finanzpolitischer Aufklärung sowie des demokratischen Staatswesens in Deutschland.